Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Herrn Daniel Zucali e.U. (in weiterer Folge Auftragnehmer genannt) und natürlichen und juristischen Personen / Kunden (in weiterer Folge Auftraggeber genannt) für das gegenständliche Rechtsgeschäft, sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2 Daniel Zucali e.U. kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung seiner AGB, mit Ausnahme jener Klauseln, denen eine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, abrufbar auf der Homepage www.zucali.at. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen die der Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Rechtsgeschäftes, sowie im Rahmen hinkünftiger Geschäfte durchführt.
1.3 Davon abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Auftraggebers, werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss zu.
1.4 Allfällige Vertragserfüllungshandlungen seitens des Auftragnehmers gelten insofern nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.5 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen des gegenständlichen Rechtsgeschäftes sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.6 Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Vertragsabschluss nicht durch eine Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers dokumentiert ist.
2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag 2.1 Alle Angebote / Kostenvoranschläge / Abbildungen /Skizzen und Pläne sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Angebote des Auftragnehmers müssen schriftlich bestätigt werden, nach Erhalt der Bestätigung stellt der Auftragnehmer eine erste Teilrechnung iHv 10 % aus. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit Zugang dieser Anzahlung als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.
2.3 Nach Eingang der ersten Teilzahlung teilt der Auftragnehmer binnen angemessener Frist schriftlich (E-Mail ist ausreichend) mit, wann mit der Leistungserbringung begonnen wird. Vor Beginn der Arbeiten wird dem Auftraggeber eine zweite Teilrechnung über 40 % der Auftragssumme übermittelt. Diese zweite Teilrechnung ist so rechtzeitig zu begleichen, dass die Zahlung bis zum mitgeteilten Beginn der Arbeiten beim Auftragnehmer eingelangt ist. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, mit der Vertragserfüllung zu beginnen.
2.4 Der restliche Werklohn iHv 50 % des vereinbarten Preises ist vor Übergabe bzw. Übersendung des Vertragsgegenstands zu bezahlen. Darauf wird der Auftraggeber in einer eigenen Mitteilung hingewiesen, sobald der Vertragsgegenstand fertiggestellt ist oder die Fertigstellung unmittelbar bevorsteht. Der Gesamtpreis wird entsprechend der auf "Statistik Österreich" errechneten Inflationsrate über den gesamten Zeitraum der Auftragsannahme bis zum Ausstellen der Schlussrechnung angeglichen.
2.5 Sofern der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag erstellt, geschieht dies nach bestem Fachwissen, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.6 Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Sämtliche Preise sind in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Allfällige Gebühren (etwa Wechselkurs, Transaktionsgebühren) sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
3.2 Wird der Versand des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer in ein Land vereinbart, welches nicht der Europäischen Union angehört, erhält der Auftraggeber eine Rechnung exklusive der in Österreich ansonsten anfallenden Umsatzsteuer. Die Exportbescheinigung wird von der Spedition ausgestellt und direkt an den Auftragnehmer ausgehändigt.
3.3 Holt ein Kunde den Vertragsgegenstand beim Auftragnehmer ab und exportiert ihn anschließend in ein Land, welches nicht der Europäischen Union angehört, wird in der Rechnung die in Österreich zunächst anfallende Umsatzsteuer berücksichtigt. Sobald eine Exportbescheinigung an den Auftragnehmer übermittelt wird, bezahlt dieser nach Rückerhalt den Umsatzsteuerbetrag an den Auftraggeber aus. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
3.4 Der Preis beinhaltet nicht den Versand des Vertragsgegenstandes und auch keinen Gitarrenkoffer. Der Versand oder die Übergabe an einem anderen Ort, als des Sitzes des Auftragnehmers muss extra vereinbart werden und hat der Auftraggeber die dafür anfallenden Mehrkosten zu tragen.
4. Erfüllungsort und Gefahrtragung 4.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers, Schubertstraße 1, A-3350 Haag.
4.2 Kosten und Risiken des Transports trägt der Auftraggeber.
5. Verzug 5.1 Die Lieferfristen und -termine werden vom Auftraggeber nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe bzw. Übersendung an den Auftraggeber.
5.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist schriftlich (E-Mail reicht aus) geltend zu machen.
5.3 Zum vereinbarten Termin bzw. bei vereinbarungsgemäßer Übersendung nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Monaten auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers gelagert, wofür der Auftragnehmer eine Lagergebühr von EUR 5,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 35 % des Rechnungsbetrages, exkl. USt, als vereinbart.
6. Schadenersatz 6.1 Zum Schadenersatz ist der Auftragnehmer in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung gegenüber einem unternehmerisch tätigen Auftraggeber verjährt in 2 Jahren ab dessen Kenntnis von Schaden und Schädiger.
7. Rücktrittsrecht 7.1 Bei auf Basis der Wünsche und Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers individuell angefertigten Instrumenten besteht auch bei Fernabsatz-, Auswärts- und Haustürgeschäften kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der Auftragnehmer räumt jedoch privaten Kunden, sofern der Vertragsgegenstand nicht aufgrund des Grads der Individualisierung nicht mehr wiederverkäuflich ist, freiwillig das Recht ein, binnen zwei Wochen ab Übergabe des Vertragsgegenstands, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer weist im Angebot darauf hin, ob der jeweilige Vertragsgegenstand vom Rücktrittsrecht erfasst ist. Wird im Angebot keine Aussage zu einem etwaigen Rücktrittsrecht getroffen, besteht kein solches. Beim Verkauf bereits gefertigter Instrumente steht ein Rücktrittsrecht nur bei Fernabsatz-, Auswärts- und Haustürgeschäften zu.
7.2 Das Rückgaberecht gilt nicht für Vertragsgegenstände, die Beschädigungen wie etwa Dellen oder Kratzer aufweisen, soweit es sich dabei nicht um einen Fall der Gewährleistung handelt.
7.3 Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Arbeit an der bestellten Gitarre vom Kauf zurück, verbleiben die schon bezahlten 10% der ersten Teilrechnung als Aufwandsentschädigung für die schon geleistete Arbeit (Kommunikation, Angebot, Holz aussuchen etc.) beim Auftragnehmer.
7.4 Macht der Auftraggeber von seinem allenfalls vertraglich eingeräumten freiwilligen Rücktrittsrecht Gebrauch, steht dem Auftragnehmer ein pauschalierter Schadenersatzanspruch iHv 35 % der Auftragssumme zu.
7.5 Das Rückgaberecht muss mittels schriftlicher Rücktrittserklärung (E-Mail reicht aus), welche binnen obig genannter Frist beim Auftragnehmer eingehen muss, ausgeübt werden.
8. Gerichtsstand und Rechtswahl 8.1Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
8.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Weitere Bestimmungen 9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
9.2 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
9.3 Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des Auftragnehmers mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
9.4 Holz ist ein lebender Werkstoff, was bedeutet, dass sich die Instrumente mit der Zeit unterschiedlich entwickeln und minimal verformen. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist der Eigenart des Werkstoffes Holz geschuldet. Innerhalb der ersten Monate verändert sich vor allem die Saitenlage, welche auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb der ersten beiden Jahre einmalig vom Auftragnehmer in dessen Werkstatt kostenlos neu eingestellt wird. Damit einhergehende Versandkosten trägt der Auftraggeber.
9.5 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Holz sehr empfindlich auf Schwankungen der relativen Luftfeuchte (und Temperatur) reagiert. Sinkt die relative Luftfeuchte deutlich unter 50 %, sind Schäden am Instrument zu erwarten. Hohe Temperaturen in Kombination mit Feuchte lösen die Leime und beeinflussen die Beschaffenheit des Holzes, wodurch Schäden am Instrument zu erwarten sind, welche nicht auf einen Mangel zurückzuführen sind. Das Instrument sollte daher immer in einem Bereich von 55 bis 65 % Luftfeuchtigkeit und möglichst bei Raumtemperatur gelagert werden.
1.2 Daniel Zucali e.U. kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung seiner AGB, mit Ausnahme jener Klauseln, denen eine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, abrufbar auf der Homepage www.zucali.at. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen die der Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Rechtsgeschäftes, sowie im Rahmen hinkünftiger Geschäfte durchführt.
1.3 Davon abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Auftraggebers, werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss zu.
1.4 Allfällige Vertragserfüllungshandlungen seitens des Auftragnehmers gelten insofern nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.5 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen des gegenständlichen Rechtsgeschäftes sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.6 Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Vertragsabschluss nicht durch eine Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers dokumentiert ist.
2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag 2.1 Alle Angebote / Kostenvoranschläge / Abbildungen /Skizzen und Pläne sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Angebote des Auftragnehmers müssen schriftlich bestätigt werden, nach Erhalt der Bestätigung stellt der Auftragnehmer eine erste Teilrechnung iHv 10 % aus. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit Zugang dieser Anzahlung als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.
2.3 Nach Eingang der ersten Teilzahlung teilt der Auftragnehmer binnen angemessener Frist schriftlich (E-Mail ist ausreichend) mit, wann mit der Leistungserbringung begonnen wird. Vor Beginn der Arbeiten wird dem Auftraggeber eine zweite Teilrechnung über 40 % der Auftragssumme übermittelt. Diese zweite Teilrechnung ist so rechtzeitig zu begleichen, dass die Zahlung bis zum mitgeteilten Beginn der Arbeiten beim Auftragnehmer eingelangt ist. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, mit der Vertragserfüllung zu beginnen.
2.4 Der restliche Werklohn iHv 50 % des vereinbarten Preises ist vor Übergabe bzw. Übersendung des Vertragsgegenstands zu bezahlen. Darauf wird der Auftraggeber in einer eigenen Mitteilung hingewiesen, sobald der Vertragsgegenstand fertiggestellt ist oder die Fertigstellung unmittelbar bevorsteht. Der Gesamtpreis wird entsprechend der auf "Statistik Österreich" errechneten Inflationsrate über den gesamten Zeitraum der Auftragsannahme bis zum Ausstellen der Schlussrechnung angeglichen.
2.5 Sofern der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag erstellt, geschieht dies nach bestem Fachwissen, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.6 Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Sämtliche Preise sind in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Allfällige Gebühren (etwa Wechselkurs, Transaktionsgebühren) sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
3.2 Wird der Versand des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer in ein Land vereinbart, welches nicht der Europäischen Union angehört, erhält der Auftraggeber eine Rechnung exklusive der in Österreich ansonsten anfallenden Umsatzsteuer. Die Exportbescheinigung wird von der Spedition ausgestellt und direkt an den Auftragnehmer ausgehändigt.
3.3 Holt ein Kunde den Vertragsgegenstand beim Auftragnehmer ab und exportiert ihn anschließend in ein Land, welches nicht der Europäischen Union angehört, wird in der Rechnung die in Österreich zunächst anfallende Umsatzsteuer berücksichtigt. Sobald eine Exportbescheinigung an den Auftragnehmer übermittelt wird, bezahlt dieser nach Rückerhalt den Umsatzsteuerbetrag an den Auftraggeber aus. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
3.4 Der Preis beinhaltet nicht den Versand des Vertragsgegenstandes und auch keinen Gitarrenkoffer. Der Versand oder die Übergabe an einem anderen Ort, als des Sitzes des Auftragnehmers muss extra vereinbart werden und hat der Auftraggeber die dafür anfallenden Mehrkosten zu tragen.
4. Erfüllungsort und Gefahrtragung 4.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers, Schubertstraße 1, A-3350 Haag.
4.2 Kosten und Risiken des Transports trägt der Auftraggeber.
5. Verzug 5.1 Die Lieferfristen und -termine werden vom Auftraggeber nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe bzw. Übersendung an den Auftraggeber.
5.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist schriftlich (E-Mail reicht aus) geltend zu machen.
5.3 Zum vereinbarten Termin bzw. bei vereinbarungsgemäßer Übersendung nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Monaten auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers gelagert, wofür der Auftragnehmer eine Lagergebühr von EUR 5,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 35 % des Rechnungsbetrages, exkl. USt, als vereinbart.
6. Schadenersatz 6.1 Zum Schadenersatz ist der Auftragnehmer in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung gegenüber einem unternehmerisch tätigen Auftraggeber verjährt in 2 Jahren ab dessen Kenntnis von Schaden und Schädiger.
7. Rücktrittsrecht 7.1 Bei auf Basis der Wünsche und Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers individuell angefertigten Instrumenten besteht auch bei Fernabsatz-, Auswärts- und Haustürgeschäften kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der Auftragnehmer räumt jedoch privaten Kunden, sofern der Vertragsgegenstand nicht aufgrund des Grads der Individualisierung nicht mehr wiederverkäuflich ist, freiwillig das Recht ein, binnen zwei Wochen ab Übergabe des Vertragsgegenstands, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer weist im Angebot darauf hin, ob der jeweilige Vertragsgegenstand vom Rücktrittsrecht erfasst ist. Wird im Angebot keine Aussage zu einem etwaigen Rücktrittsrecht getroffen, besteht kein solches. Beim Verkauf bereits gefertigter Instrumente steht ein Rücktrittsrecht nur bei Fernabsatz-, Auswärts- und Haustürgeschäften zu.
7.2 Das Rückgaberecht gilt nicht für Vertragsgegenstände, die Beschädigungen wie etwa Dellen oder Kratzer aufweisen, soweit es sich dabei nicht um einen Fall der Gewährleistung handelt.
7.3 Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Arbeit an der bestellten Gitarre vom Kauf zurück, verbleiben die schon bezahlten 10% der ersten Teilrechnung als Aufwandsentschädigung für die schon geleistete Arbeit (Kommunikation, Angebot, Holz aussuchen etc.) beim Auftragnehmer.
7.4 Macht der Auftraggeber von seinem allenfalls vertraglich eingeräumten freiwilligen Rücktrittsrecht Gebrauch, steht dem Auftragnehmer ein pauschalierter Schadenersatzanspruch iHv 35 % der Auftragssumme zu.
7.5 Das Rückgaberecht muss mittels schriftlicher Rücktrittserklärung (E-Mail reicht aus), welche binnen obig genannter Frist beim Auftragnehmer eingehen muss, ausgeübt werden.
8. Gerichtsstand und Rechtswahl 8.1Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
8.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Weitere Bestimmungen 9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
9.2 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
9.3 Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des Auftragnehmers mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
9.4 Holz ist ein lebender Werkstoff, was bedeutet, dass sich die Instrumente mit der Zeit unterschiedlich entwickeln und minimal verformen. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist der Eigenart des Werkstoffes Holz geschuldet. Innerhalb der ersten Monate verändert sich vor allem die Saitenlage, welche auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb der ersten beiden Jahre einmalig vom Auftragnehmer in dessen Werkstatt kostenlos neu eingestellt wird. Damit einhergehende Versandkosten trägt der Auftraggeber.
9.5 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Holz sehr empfindlich auf Schwankungen der relativen Luftfeuchte (und Temperatur) reagiert. Sinkt die relative Luftfeuchte deutlich unter 50 %, sind Schäden am Instrument zu erwarten. Hohe Temperaturen in Kombination mit Feuchte lösen die Leime und beeinflussen die Beschaffenheit des Holzes, wodurch Schäden am Instrument zu erwarten sind, welche nicht auf einen Mangel zurückzuführen sind. Das Instrument sollte daher immer in einem Bereich von 55 bis 65 % Luftfeuchtigkeit und möglichst bei Raumtemperatur gelagert werden.